Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 242v [01]

Datierung: 11. Oktober 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Zur weiteren Überlieferung siehe den Eintrag in den Regesta Imperii.

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Inhalt

Vollregest:

Der Römische König Friedrich, Herzog zu Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain, Graf in Tirol gebietet Wilhelm Graf von Virneburg, Herr zu Falkenstein, den Anteil an Pfeddersheim, den er vom Reich als Pfand innehatte und der gelöst wurde, innerhalb der nächsten sechs Wochen und drei Tage nach Zustellung dieses Briefes an Erzbischof Dietrich gegen die ursprüngliche Pfandsumme abzutreten.

Geschieht dies nicht, lädt der König ihn auf den 63. Tag nach dem letzten Tag der 6 Wochen und 3 Tage peremptorisch vor sich, wo dieser persönlich oder durch seinen bevollmächtigten Anwalt und Prokurator vor dem Fiskalprokurator (procurator viscalj) aussagen und begründen soll, warum er die Auslösung durch Mainz verweigert. Sollte Wilhelm nicht erscheinen, wird das Verfahren nach des rechten ordnung trotzdem fortgeführt. Der König gebietet Wilhelm, Pfeddersheim keinem anderen zu veräußern, als dem Mainzer Erzbischof, will er sich nicht die Ungnade des Reiches und eine Strafe von 100 Gulden zuziehen.

- Geben zu wienn am Mitwoch nach sant Dionisien tag ... 1447 vnd vnsers Richs im achten Jaren.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 242v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22016 (Zugriff am 26.04.2024)