Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 242 [01]

Datierung: 1. November 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass er bezüglich der Burg Scharfenstein einen Entscheid geschlossen hat zwischen Hertwig (Herticus), Abt von Gerode, Heinrich Graf zu Hohnstein (Hoenstein) und Ernst von Wintzingerode als Vormünder des Kindes von Wintzingerode auf der einen Seite und Hermann von Bültzingslöwen (Bultzingesleiben) und Lotze von Enzenberg (Entzenberge) auf der anderen Seite.

Die erste Partei legte Dietrichs Entscheid in der Weise aus, dass das Schloss dem Kind alleine gehört, während die andere Partei ausführte, dass die nachgelassenen Güter Heinrichs von Wintzingerode geteilt werden und eine Hälfte dem Herman und eine dem Lotze samt ihren Ehefrauen zufallen solle. Damit wäre auch Burg Scharfenstein geteilt.

Beide Seiten baten den Erzbischof um eine Erläuterung. Erzbischof Dietrich wiederholt seinen Entscheid, dass die Güter, fremde Lehen bleiben ausgenommen, in zwei gleiche Teile geteilt werden sollen, demnach auch Burg Scharfenstein. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Asschaffemburg an aller heiligen tag ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 242 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22015 (Zugriff am 23.04.2024)