Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 240v [02]

Datierung: 12. Oktober 1447

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Zur weiteren Überlieferung siehe RI Imperii Online (Eingesehen am 27.10.2017)

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Der Römische König Friedrich, Herzog in Österreich, in der Steiermark, zu Kärnten und Krain, Graf in Tirol schreibt an Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Pfeddersheim. Er habe dem Erzbischof Dietrich von Mainz erlaubt, den Teil von Pfeddersheim, den Wilhelm Graf zu Virneburg vom Reich als Pfand innehat, für die Verpfändungssumme auszulösen und den Grafen angewiesen, die Lösung zuzulassen. Der König gebietet den Pfeddersheimer, für den Fall, dass die Lösung durchgeführt wird, dem Erzbischof und seinem Stift zu huldigen und zu schwören. Die Wiedereinlösung des Pfandes durch das Reich bleibt vorbehalten. Sollte Graf Wilhelm das Gut ganz oder teilweise an jemand anderen verpfänden, dürfen die Pfeddersheimer diesem nicht huldigen, wollen sie nicht der königlichen Ungnade und einer Strafe in Höhe von 100 Goldmark verfallen.

- Geben zu wienn am donrstag vor sant Colmans tag vnsers Richs Jm achten Jare.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 240v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22013 (Zugriff am 19.04.2024)