Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 233v [01]

Datierung: 21. Juli 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich überträgt dem Ritter Hans von Hettersdorf (Hederßtorff) das Forstmeisteramt zu Aschaffenburg und im Spessart (Spechßhart). Der Forstmeister leistet einen Amtseid und soll sich rustig vnd geritten halten, wie dies bisher im Amt bereits üblich war. Der Forstmeister soll alle zugehörigen Wälder, Wildbänne, Wasser, Weiden, Fischereien, Äcker, Wiesen usw. schützen und schirmen und verhindern, dass andere sie schädigen.

Der Erzbischof zahlt Riiter Hans und auch dem Ulrich Herrn zu Bickenbach jährlich 50 Gulden aus der Hand. Dieses Geld muss er Ritter Hans künftig nicht mehr geben. Ritter Hans kann dafür die Hälfte der Bußgelder einnehmen und erhält Einkünfte aus genannten Laub- und Hafergeldern, Weinkaufsgeldern aus der Glashütte sowie Einnahmen aus Geschäften mit Käse, Hanf, Öl und Fischen. Der Forstmeister soll dem Keller in Aschaffenburg bei der Vereinnahmung der Kellereigelder behilflich sein. Der Erzbischof kann seinen Forstmeister jederzeit seine Amtes entsetzen. Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am frytage nach divisio apostolorum ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 233v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22002 (Zugriff am 18.04.2024)