Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 229v [01]

Datierung: 6. Juli 1447

Quelle

Aussteller:

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Herman Hebel von Assmannshausen (Hasemanßhusen) bestätigt kraft dieser Urkunde, dass er Erzbischof Dietrich seine Aue im Rhein (in dem Rine) mit den beiderseitigen Fischwassern samt allem Zubehör mit Hand und Halm aufgelassen hat. Der Erzbischof hat ihm alles als Erblehen geliehen. Diesbezüglich ist eine Urkunde verfasst worden. Er habe einen Eid geleistet, dem Erzbischof treu, hold und gehorsam zu sein. Er wird das Erblehen mit truwen Eyden vnd dinsten verdienen, wie es Erblehnsrecht und Gewohnheit besagen. Sollte das Lehen an eine Frau fallen, muss diese das Lehen vermannen. Herman Hebel kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... dornstage nach vnser lieben frauwen tag visitationis ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 229v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21995 (Zugriff am 28.03.2024)