Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 228 [01]

Datierung: 30. Juni 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich ernennt Johann Stuckarten von Mainz zu seinem Münzmeister in Bingen.

Es folgen Bestimmung zum Silbergehalt der Münzen und zur Pflicht, die Pfennigmünzen mit einem Rad in einem Schild und über dem Schild mit einem Stern und danebenstehenden »B« zu kennzeichnen. 29 Schillinge sollen einen Gulden ausmachen. Die Münzen müssen gleich groß sein und sollen deshalb alle durch einen »Riegel« gezogen werden. Die Pfennige sollen gleich gut wie die Herzog Stephans [von Bayern] sein.

Es folgen weitere Bestimmungen zu den Tätigkeiten der Wardeine, Probierer und Münzknechte, die alle einen Eid leisten müssen, dem Vorkaufsrecht der Binger Münze für im Land gehandeltes Silber, der Freiung des Münzmeisters von Diensten und Abgaben, zur Gestellung einer Wohnung für den Münzmeister, zu seiner Pflicht, jährlich den Schlagschatz (400 Gulden) zu errichten, zur Überprüfung der Arbeit der Münze, zur Rechtsstellung des Münzmeisters, zu Strafbestimmungen bei Verletzung seiner Pflichten als Münzmeister, zur möglichen Amtsaufgabe und zu den allgemeinen Pflichten eines Münzmeisters. Der Münzmeister leistet dem Erzbischof und dessen Mitkurfürsten am Rhein einen Eid, mit denen der Erzbischof einen entsprechenden Münzvertrag (verbundniß) geschlossen hat. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Ernfels am frytage nach sant peter vnd pauls tag ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 228 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21994 (Zugriff am 16.04.2024)