Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

529 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 423.

StA Wü, MIB 25 fol. 227 [01]

Datierung: 22. Juni 1447

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, nimmt Salman Katze (Kaczen) und dessen Hausfrau, sodann Seligman, ihren eyden, und dessen Ehefrau, so lange sie bei ihnen in ihrem Haus wohnen und ihr Brot essen, zu Judenbürgern an. Sie dürfen nach Belieben mit Kindern und Gesinde die kommenden vier Jahre im Stift Mainz wohnen. Der Erzbischof verspricht, sie zu schützen und zu schirmen und rechtlich zu vertreten. Wer sie rechtlich belangen will, der soll das tun mit erbern Cristen vnd mit vnuersprochen Juden, wie Judenrecht und Gewohnheit dies besagen. Die Juden dürfen nicht lihen vff kylche Messegewant bludiggewant vnd naßduche. Ihr Gerichtstand ist entweder vor dem erzbischöflichen Gericht in Lahnstein oder am Gericht eines anderen erzbischöflichen Amtes. Die Juden können ihren Geschäften nachgehen, zahlen dem Erzbischof aber beginnend am kommenden St. Jakobstag (25. Juli) jährlich 30 gute rheinische Gulden. Sollte Salman mit seiner Familie das erzbischöfliche Gebiet verlassen, haben sie volle Bewegungsfreiheit, dürfen aber erst fortziehen, wenn sie das Jahresgeld bezahlt haben. Die erzbischöflichen Amtleute werden ihnen helfen, ihre Schulden einzutreiben. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Erenfels am donrstag nach sant Albans tag ... ...[14]47.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 227 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21992 (Zugriff am 28.03.2024)