Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 223v [01]

Datierung: 20. April 1447

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Sifrit vom Rodenberg (Rodemberg) genannt Seger bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn am heutigen Tag so lange er lebt zum Diener angenommen hat. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden. Er und seine Ehefrau werden in einem erzbischöflichen Schloss oder einer Stadt wohnen, wo der Erzbischof dies wünscht, und sich in der Umgebung des Erzbischofs aufhalten. Ihre Wohnung ist gefreit.

Er wird zwei »reisige« Knechte mit ebenfalls gerüsteten Pferden unterhalten und auf Anweisung den erzbischöflichen Amt- oder Hauptleuten gewarten, wegewise vnd kuntschafft zugeben. Er wird stets Feind der Feinde des Erzbischofs sein. Außerhalb des erzbischöflichen Hofes werden ihm alle Auslagen und das Geld für Hufschlag erstattet, ebenso »reisiger Schaden« im Dienst für den Erzbischof. Er erhält jährlich 24 Gulden in zwei Raten gegen Quittung aus den Zolleinnahmen des Zolls und der Kellerei in Höchst, sowie 10 Malter Korn und ein Hofkleid, wie das beim Hofgesinde üblich ist. Sein Amtsjahr beginnt jeweils am St. Georgstag (23. April). Sifrit schwört, alle Abmachungen unverbrüchlich einzuhalten. Er kündigt sein Siegel an und bittet den Ritter Henne von Bellersheim, seinen Junker, ebenfalls zu siegeln, was dieser zusagt.

- ... geben ... donerstage nach Quasimodogeniti ... 1447.

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 223v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21983 (Zugriff am 29.03.2024)