Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 220v [01]

Datierung: 5. April 1447

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Bem.: Der Revers des Gottfried von Hatzfeld mit gleichem Inhalt wie die erzbischöfliche Urkunde: StA Wü, MIB 25 fol. 221 (kein Regest vorhanden.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich erlaubt als Lehnsherr dem Gottfried (Gotfrit) von Hatzfeld (Hotzfelt) und dessen Ehefrau Grete, alle ihre Früchte und Nutzungen aus ihrem halben Zehnten zu Michelbach (Michelnbach) der Elisabeth von Schwalbach, Äbtissin zu Wetter, ihren Nonnen und den vier dortigen Pfründnern (proboner) für 280 Gulden auf Wiederkauf zu veräußern. Der Erzischof behält sich seine Rechte und die des Erzstiftes vor. Sollte Gottfried sterben, müssen seine Erben das Lehen nach Lehensrecht und Gewohnheit verdienen und binnen 20 Jahren wieder an sich lösen. Geschieht dies nicht, hat das Erzstft das Recht, das Lehen zum Verkaufspreis zu lösen und wieder an sich zu nehmen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am Mitwochen nach dem helgen palmen tag ... 1447.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 220v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21979 (Zugriff am 25.04.2024)