Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 220 [02]

Datierung: 6. April 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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s

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Erzbischof Dietrich hat sich mit Hartmann Guthuß, seinem Unterkeller zu Heppenheim, darauf geeinigt, dass dieser auf eigene Kosten im Sale zu Heppenheim wohnen soll. Er soll auf seinen Kosten einen Knecht und eine Magd anstellen. Der Erzbischof entlohnt den Knecht und gibt ihm jährlich einen Rock und eine Kogel geben sollen, wie bisher, Hartmann soll die Magd lohnen. Hartmann kan das Brennholz nutzen, dass jährlich in den Saal gebracht wird. Die zur Kellerei gehörigen Früchte soll er für den Keller Mertin [von Obrigheim] einnehmen und wie bisher rechnung legen. Der Erzbischof gibt dem Unterkeller jedes Jahr 20 Gulden, 20 Malter Korn, 1 Fuder Wein, einen Rock und zwei Kogel, wie bisher, dazu einen Wagen voll Heu und einen Wagen voll "amut [Dinkel(mehl)?]. Sein Amtsjahr beginnt kommende Ostern und endet ein Jahr später. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am heiligen gronen donertage ... 1447.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 220 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21978 (Zugriff am 28.03.2024)