Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

529 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 407.

StA Wü, MIB 25 fol. 219v [01]

Datierung: 11. April 1447

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Vollregest:

Peter Glaube bestätigt, dass Heyloyß (Heyloß) der ältere ihn im Dienst für Erzbischof Dietrich gefangen genommen und ihn in Aschaffenburg ins Gefängnis gesteckt hatte. Der Erzbischof hat ihn wieder freigelassen. Wenn der Erzbischof oder der Viztum in Aschaffenburg ihn dazu auffordern oder mahnen lassen, wird er sich wieder stellen und sich ohne Erlaubnis nicht wieder entfernen. Er verspricht, sich weder am Erzbischof noch den Seinen zu rächen.

Peter hat als Bürgen dieses Versprechens gesetzt: Henchin und Fritze Glaube, »Vettern«, Peter Kaldeman, Henne Herre und Henne Schultheiß. Sollte er sich nicht stellen, können der Viztum oder der Keller in Aschaffenburg die Bürgen zum Einlager in Aschaffenburg mahnen. Die Bürgen müssen dort bleiben bis sie 200 Gulden bezahlt haben. Peter Glaube wird dann als treulos und meineidig angesehen und verliert sein Hab und Gut an den Erzbischof. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten. Peter Glaube und die Bürgen bitten den Ritter Wigant (Wygant) von Gondsroth (Gunßrade), Schultheiß in Aschaffenburg, für sie zu siegeln, was dieser zusagt.

- Geben am dinstage jn den heiligen Ostertagen ... 1447.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 219v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21976 (Zugriff am 18.04.2024)