Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 215v [01]

Datierung: 14. März 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich erlaubt dem Hans (Hansen) von Meden, seine Ehefrau Grete von Enzenberg (Enczemberg) mit einem erzbischöflichen Lehen, nämlich: drei Viertel des Zehnten zu Haldaß, zu bewittumen. Grete kann nach demTod ihres Mannes lebenslang das Lehen nutzen und nießen, Wittumsrecht und Landesgewohnheit bleiben vorbehalten. Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Gernßheim am dinstage nach dem Sontage Oculi ... [14]47

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 215v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21967 (Zugriff am 20.04.2024)