Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 214v [01]

Datierung: 1446 oder 1147 [a]

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Johann Bischof zu Cirim (Cerim), sein verstorbener Weihbischof, alle seine hinterlassenen Hausgerätschaften, Holz und Kleider, zu Lebzeiten von Johannes Schierstein (Schirsteyn), seinem Kaplan, stückweise hat verzeichnen lassen.

Diese Aufstellung ist nach Johanns Tod an ihn und sein Stift gekommen ist. Der Erzbischof hatte dem Claus Francke (Clase Franck), seinem Marktmeister zu Mainz befohlen hat, das Nachlassverzeichnis aus dem Haus, auch wenn bereits Andere Ansprüche auf den Nachlass angemeldet haben, zu ihm zu bringen, was auch geschehen ist. Angesichts der treuen Dienste des Marktmeisters hat der Erzbischof bestimmt, namhafte Stücke der Liste mit einem Kreuz zu kennzeichnen und hat sich und seinem Stift diese Stück vorbehalten. Die anderen nicht angekreuzten Stücke hat der Erzbischof dem Clasen überlassen, mit der Maßgabe, dem verstorbenen Weihbischof einen Stein auf das Grab zu setzen und weiteres zu dessen Seelenheil zu veranlassen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ...der geben ist.[a]

Fußnotenapparat:

[a] Der Stellung innerhalb des Ingrossaturbuches nach ist der Eintrag den Jahren 1446 oder 1447 zuzuordnen.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 214v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21964 (Zugriff am 20.04.2024)