Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 210v [03]

Datierung: 22. Januar 1447

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Walter von Reifenberg (Riffemberg) und dessen Ehefrau Katherin 600 rheinische Goldgulden, Frankfurter Währung, die sie ihm bar zum Wohl seines Stiftes geliehen haben. Weiterhin schuldet er ihnen 100 Gulden für Hengste, Pferde und Schaden aus einer Zeit, als Ritter Walter Amtmann in Mörlebach (Morlebach) gewesen ist.

Für diese 700 Gulden verspricht der Erzbischof, jährlich am Martinstag (11. November) eine Gülte in Höhe von 1 Gulden für jede geschuldeten 20 Gulden aus den Einnahmen des Zolls Höchst zu zahlen, zusammen also 35 Gulden. Der dortige Zollschreiber Johann Morse erhält hiermit entsprechende Anweisung.

Der Erzbischof kann die Gültzahlung jederzeit mit Zahlung von 700 Gulden ablösen, muss dies aber ein Vierteljahr vor dem Martinstag schriftlich in Reifenberg bzw. an ihrem üblichen Aufenthaltsort ankündigen. Das gleiche Verfahren gilt, wenn das Ehepaar von Reifenberg ihr Geld wiederhaben will. Die Gülte ist im Kündigungsjahr noch zu zahlen. Die Zahlung geht zu Kosten und Lasten des Erzbischofs. Diese Urkunden verliert dann ihre Gültigkeit und ist zurückzugeben.

Der Erzbischof stellt als Bürgen: Herrn Philipp von Kronberg, Frank von Kronberg den jungen, Philipp von Bellersheim und Henne Brendel von Homburg (Homberg). Diese übernehmen die üblichen Pflichten (Einlager in Mainz, Frankfurt oder Reifenberg, Gestellung von Knechten und Pferden, Ersatz ausfallender Bürgen, Knechte und Pferde). Der Erzbischof verspricht, alle Bestimmungen unverbrüchlich zu halten, seinen Bürgen, sie schadlos zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg an sant vincentien tag ... 1447.

Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und kündigen ihre Siegel an.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 210v [03], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21961 (Zugriff am 19.04.2024)