Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 204v [01]

Datierung: 17. September 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich erinnert den Schultheiß, die Schöffen und die Gemeinde zu Osthofen daran, dass Dekan und Kapitel des Mariengredenstiftes in Mainz ihm vorzeiten ihren Teil des Eigentums und des Gerichts des Dorfes Osthofen samt Zubehör verschrieben haben. Sie hätten ihm deshalb gehuldigt. Er teilt ihnen mit, dass er die Hälfte des Gerichts und des Dorfes nun dem Hesse Graf zu Leiningen und dessen Erben gemäß einer Urkunde als Lehen verschrieben hat. Der Erzbischof gebietet den Osthofenern dem Grafen zu geloben und zu huldigen. Er sagt sei der ihm geleisteten Eide dann ledig und los. Er kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... franckfurt vff den Samßtag nach des heiligen Cruczs tage als eß erhaben wart ... [14]46.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 204v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21946 (Zugriff am 28.03.2024)