Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 204 [01]

Datierung: 28. August 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt. dass er den Ritter Adam Kemerer (Kemmerer) zu seinem Amtmann in Stauf (Stauff) gemacht hat.

Er soll die Menschen und Güter im Amt schützen, schirmen und rechtlich verantworten. Sollte ein benachbartes Amt angegriffen werden, hat er nach Aufforderung nach bestem Vermögen Hilfe zu leisten. In Zeiten einer Vakanz hat er dem Domdekan und dem Domkapitel in Mainz Gehorsam zu leisten. Ritter Adam kann als Amtmann alle Renten, Zinse, Fischerei und Wildbann, Frevel, große und kleine Bußen, die zu Stauff gehören, nutzen und nießen. Ausgenommen ist die Fischerei auf dem Rhein, die der Erzbischof sich vorbehält. Ritter Adam soll auch den erzbischöflichen Teil der Burg Stauf mit Torhütern, Pförtnern, Wächtern und Gesinde wohl versorgen, bestellen und verwahren, sie verköstigen und entlohnen. Mainz kann dem Ritter das Amt jederzeit ankündigen, muss dies aber ein Jahr vor her schriftlich ankündigen. Ritter Adam hat das Amt dann unverzüglich zu räumen. Ritter Hans hat einen Amtseid geleistet. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Heppenheim am Sontage nach sant Bartholomeus tage ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 204 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21945 (Zugriff am 20.04.2024)