Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 196v [01]
Datierung: 21. März 1446
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Hesse Graf von Leiningen bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihm und seinen Erben die Hälfte des Dorfes, der Gemarkung und des Gerichts Osthofen mit allen Einkünften und Herrlichkeiten zu Lehen geliehen hat. Eingeschlossen in die Belehnung ist auch die Gerechtigkeit, sieben Schöffen an das Gericht setzen zu dürfen und die Mühle zu Mühlheim (Müln), die Bannmühle der Gemeinde Bechtheim ist. Der Erzbischof hat ihm auch die Briefe übergeben, die er vom Liebfrauenstift in Mainz hat. Die Zahlung der Korngülten, die Graf Hesse in Osthofen noch zustehen, werden Dekan und Kapitel der Liebfrauen übernehmen. Die Pastorei Biblis (Bibloß) obliegt weiterhin Mariengreden. Sollte ein Dekan sterben oder ein neuer Pastor in Biblis bestimmt werden, stehen dem Erzbischof die "annos biennales" zu, ebenso mögliche Subsidiengelder. Erzbischof Dietrich, Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts kündigen ihre Siegel an.
- ... geben ... Montag nach dem Sontag ... Oculi ...1446.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Leiningen: Hesse von (Aussteller)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Empfänger)
Ortsindex
- Bechtheim : Dorf (Nennung)
- Osthofen : Ort (Nennung)
- Mühlheim [Osthofen] : Mühle (Nennung)
- Mainz - St. Mariengreden : Mainz - St. Mariengreden (Nennung)
Körperschaften
- Biblis : Pastorei (Nennung)
- Osthofen : Gericht (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 196v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21940 (Zugriff am 25.04.2024)