Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 190v [01]
Datierung: 26. Juli 1446
Inhalt
Vollregest:
Henne von Bellersheim (Belderßheim), Sohn des verstorbenen Wolff, bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn heute zum geordenten Richter in der Angelegenheit des Erzbischofs gegen Friedrich von Hertingshausen. Nach etlichen vorangegangen Tagen tritt das Gericht in Anwesenheit des Erzbischofs und dessen Fürsprechen am heutigen Tag erneut zusammen. Da Friedrich wie zuvor auch heute nicht erschienen ist, werden die Forderungen des Erzbischofs rechtlich anerkannt. Es wird beschlossen, Friedrich entsprechend zu unterrichten. Henne kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... dinstage nach sant Jacobs tage ... 1446
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Bellersheim: Henne von (Aussteller)
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Nennung)
- Hertingshausen: Friedrich von (Nennung)
Körperschaften
- Bellersheim : Herren von (Nennung)
- Hertingshausen : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 190v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21921 (Zugriff am 19.04.2024)