Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 187 [01]

Datierung: 4. August 1446

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Von Erzbischof Dietrich genehmigte Wittumsvergabe.

Vollregest:

[Textfragment]

{... sie soll ...} Dorf und Mühle als Wittum auf ihre Lebenszeit innehabenn, nutzen und nießen gemäß Wittumsrecht und Landesgewohnheit. Die erzbischöfliche Lehnshoheit soll dabei unbeschadet bleiben. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Bischofsheim am donerstage nach sant peters tage a vincula ... [14]46

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 187 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21916 (Zugriff am 28.03.2024)