Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 185v [01]

Datierung: 11. August 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich verleiht kraft dieser Urkunde dem Peter Swaben (Swap), Bürger zu Miltenberg, und dessen Ehefrau Anne bzw. deren Erben, die erzbischöfliche Mühle an der Erf (vff der Erffe) oberhalb der Brücke beim Dorf Bürgstadt (Burgstat) samt Zubehör, die einst dem Reinhart Brunwart gewesen ist. Peter soll die Mühle bauen vnd sich der mit zweyen malreddern jn vnser Stat in der Stadt Miltemberg mit malen gebruchen.

Für die Mühle soll Peter jährlich zu den Fronfasten 5 Pfund Heller, guter Miltemberger stat werunge als Pacht in die Kellerei Miltenberg zahlen. Dazu wird Peter dem Erzbischof gemäß winter mastunge recht und Gewohnheit ein Schwein mästen, das der erzbischöfliche Keller Swin ihm zwischen St. Michelstag und St. Martinstag geben soll. Für die Gülte und Mästung hat Peter dem Erzbischof eine Wiese an der Erf unten am Gut des Mutters Henne Ubelman als Unterpfand gesetzt, das bei Vertragsverletzung gepfändet werden kann.

Peter muss die Mühle in Bau halten. Benötigt er dazu Holz, kann er den Miltenberger Keller darum bitten. Peter darf nicht weitergehend besteuert werden. Peter kann die Mühle weiterverpfänden, wenn Gülte, Mastpflicht und Bau der Mühle weiterhin gesichert sind. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Amerbach am donerstage nach sant Laurentien tag ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 185v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21914 (Zugriff am 29.03.2024)