Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 181v [01]

Datierung: 30. Mai 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Es wird bekannt gegeben, dass heute auf einem rechtlichen endlichen tage in der Sache, wegen der Erzbischof Dietrich den Friedrich von Hertingshausen vor seine Räte gefordert hatte, die von den erzbischöflichen Räten vor Zurch (Czurchen) von Steten, den gesetztem Richter in dieser Angelegenheit, gebracht wurde, um Urteil und Recht zu weisen und zu sprechen. Die Räte konnten den durch die erzbischöfliche Fürsprecher vorgelegten schriftlichen Verschreibungsbrief rechtlich nicht bewerten. Deshalb setzte man einen anderen Tag wiederum nach Aschaffenburg, und zwar für den kommenden St. Jakobstag zur Tageszeit, um bis dahin in Erfahrung zu bringen, was Recht ist. Dies alles teilt Zurch dem Erzbischof Dietrich mit. Zürch kündigt sein Siegel an.

- Geben vnd gescheen zu Aschaffenburg am Montag nach dem Sontag Exaudi ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 181v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21896 (Zugriff am 18.04.2024)