Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 171 [01]
Datierung: 3. März 1446
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof Dietrich hat den Juden Manne, Sohn des Gotschalk, sowie dessen Swager Anshelm in seinen Schutz und Schirm genommen. Niemand darf sie vor einem geistlichem Gericht anklagen. Ihr Gerichtsstand ist allein vor dem Landschreiber im Rheingau. Sie genießen die kommenden vier Jahre sicheres Geleit in erzbischöflichen Landen. Die Amtleute und Untertanem erhalten hiermit entsprechende Anweisung. Die beiden zahlen dem Erzbischof jährlich 8 gute rheinische Gulden in die Kasse des Landschreibers. An Zollstellen zahlen die beiden den gewöhnlichen Judenzoll.
- ... geben ... am donrstage nach dem Sontag Esto michi ... 1446.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Gotschalk [Jude] (Nennung)
- Anshelm [Jude] (Nennung)
- Manne [Jude] (Empfänger)
Körperschaften
- Rheingau : Landschreiberei [Rheingau] (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 171 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21872 (Zugriff am 02.05.2024)