Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 167v [01]

Datierung: 17. März 1446

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Wilhelm Graf zu Virneburg, Herr zu Falkenstein, bestätigt, dass der ehemalige Erzbischof Konrad (Erzkanzler des Heiligen Römischen Reich in deutschen Landen) und sein Ahnherr Graf Ruprecht von Virneburg am 9. Dezember 1422 in Bingen (mitwoche nach vnser lieben frauwen tag ... Conceptionis ...1422) einen Burgfrieden über Burg und Stadt Pfeddersheim (Pederßheim) geschlossen und schriftlich niedergelegt hatten.

Aus dem paraphrasierten Burgfriedenstext geht nur hervor, dass Erzbischof Konrad und Graf Ruprecht je eine Hälfte von Pfeddersheim samt Zubehör innegehabt hatten und Erzbischof Konrad als des riches Stathelter seinen Teil ... [Der Text bricht hier ab].

Pfeddersheim war nach dem Tode Graf Ruprechts an den Aussteller und seinen Bruder Ruprecht Graf zu Virneburg, Herr zu Saffenburg (Saffemburg) zusammen mit der Herrschaft Falkenstein gefallen. Nach einer gütlichen Erbteilung fiel Pfeddersheim an den Aussteller. Die virneburgische Hälfte von Pfeddersheim war Erzbischof Dietrich für 3.000 Gulden verpfändet worden. Die Virneburger hatten aber die Lösung schriftlich beantragt, der Erzbischof hat diese auch akzeptiert. Graf Wilhelm will nun, bevor der seine Hälfte von Pfeddersheim wieder in Besitz nimmt, den Burgfrieden beschwören. Er sichert dem Ritter Hans von Wittstatt, in Vertretung (an stat) für den Erzbischof zu, alle Bestimmungen des Burgfriedens unverbrüchlich zu halten und besiegelt diesen Brief.

- ... geben ...off donrstag nach dem Sontag Reminiscere ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 167v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21848 (Zugriff am 18.04.2024)