Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 160 [01]

Datierung: 25. April 1445

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Konrad (Conrat) Thorner und seine Ehefrau Margaret Zobelin bestätigen für sich und ihre Erben, dass Erzbischof Dietrich ihnen seinen und des Stiftes Anteil an Burg Nagelsberg verpfändet hat, samt allem Zubehör und mit der zargen. Diese Burghälfte ist ihnen für 710 rheinische Gulden verpfändet. Diesbezüglich war eine Urkunde ausgestellt worden.

Darin werden genaue Bestimmungen zur Lösung der Burghälfte (Ankündigungsfrist von einem Jahr), zur Zahlung des Geldes in Öhringen oder Mergentheim, zur danach zu erfolgenden Freigabe des Pfandes und der Rückkgabe der Pfandurkunden erlassen. Die Pfandnehmer dürfen die Burg und ihre Einkünfte nutzen und nießen, müssen die Burg auf eigene Kosten nach bestem Vermögen behüten, die Bausubstanz erhalten und die Bewohner schützen. Sie dürfen weder das Pfandgut noch Teile davon veräußern. Nagelsberg bleibt Mainzer Offenhaus. - ... geben ... Aschaffenburg am Sontage Cantate ... 1445.

Das Ehepaar verspricht unter Eid, die vorstehenden Bestimmungen unverbrüchlich zu halten.

- ... geben ... am Sontag Cantate ... 1445.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 160 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21835 (Zugriff am 19.04.2024)