Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 159 [01]

Datierung: 4. Januar 1446

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Streit zwischen Ritter Konrad (Cunrat) von Hanstein und der Stadt Heiligenstadt entstanden war. Im Verlauf der Händel (verwarunge) geriet Konrad in Gefangenschaft. Da man sich nicht einigen konnte, haben die Parteien den Erzbischof, das Domkapitel und die erzbischöflichen Räte gebeten, einen gütlichen Tag abzuhalten. Auf diesem wurde entschieden, dass die Heiligenstädter Konrad und seine Knechte auf Urfehde (eyne alte orfehde) freilassen sollen. Der Hansteiner und die Seinen verzichten auf Ansprüche aus angewonnen habe kost vnd schaden. Berlt und Konrad von Hanstein verzichten auf alle Feindseligkeiten gegen die Stadt. Hans Hugelt, eigentlicher Urheber des Streites, soll seine Forderungen an die Stadt zurückstellen (rügen vnd ansteen lassen) so lange Hans (Hanns) Weydeman lebt. Sollte Hans Hugelt Heiligenstadt betreten wollen, wird ihm der Amtmann von Rusteberg und ein Heiligenstädter Bürgermeister auf Wunsch Geleit geben. Will Hans Hugelt Bürger in Heiligenstadt werden, wird ihm kein Geleit mehr gewährt. Alle Streitigkeiten und Fehde zwischen Berlt und Konrad von Hanstein bzw. Hans Hugelt mit der Stadt sind hiermit beendet.

- ... gegeben ... zcü Aschaffenburg am dinstag nach des heilgen nüwen Jars tag ... 1446.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 159 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21832 (Zugriff am 28.03.2024)