Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 155 [01]

Datierung: 28. November 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Heinrich von Worbis bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn zum Stiftsamtmann in Bischofsstein (auf dem Eichsfeld) gesetzt hat. Diesbezüglich ist eine Urkunde ausgestellt worden.

Darin werden Bestimmungen zu Schutz und Schirm, Residenzpflicht in Bischofsheim, Pflicht zur Unterstützung anderer Stiftsamtleute, Gehorsamspflicht gegenüber dem Domdekan und dem Domkapitel in Zeiten einer Vakanz, zu Heinrichs Besoldung aus den Amtseinkünften (so wie dies bei seinem Amtsvorgänger Tile von Gerwigeshusen (Gerwigeßhusen) üblich war), bzw. aus den Einkünften des Erfurter Kirchenmeisters, zum Beginn des Amtsjahres (St. Peter cathedra) und zur Erstattung von Schäden nach Maßgabe des Amtmannes auf dem Rusteberg getroffen. Es folgen Bestimmungen zu den verbrieften Schulden, die Heinrich für den Erzbischof bei Heinrich Greifenclau (Griffenclas) bezahlt hat und zu den Schulden die Nikolaus (Niclas) Trotte bei Heinrich hat, die dieser für den Erzbischof übernommen hatte. Vor Begleichung der Schulden darf Heinrich nicht seines Amtes entsetzt werden. Endet sein Dienstverhältnis und sind alle seine Ansprüche befriedigt, muss Heinrich das Amt freigeben. Heinrich hat einen Amtseid geleistet. - ... geben ... Hoeste am Sontage nach sant katherinen tage ... 1445.

Heinrich bestätigt, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.

- ... geben ... am Sontage nach sant katherinen tage ... 1445.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 155 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21809 (Zugriff am 19.04.2024)