Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 141 [01]

Datierung: 18. August 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich erlaubt dem Johann von Heinsberg (Heinßperg), seinem Zollschreiber zu Ehrenfels, eingedenk seiner Verdienste, seine Ehefrau Katherine mit einigen Gütern sowie Mann- und Burglehen nach Wittumsrecht und Gewohnheit zu bewittumen.

Dabei handelt es sich um einen halben Wingert in der Binger Gemarkung an dem Thomsen vff dem graben, ein Burglehen zu Kammerburg (Cammerberg) hinter Lorch (Lorich), nämlich 3 Mark Geld auf der städtischen Bede zu Bingen, ein Haus in der Neustadt (Nuwenstat) Bingen genannt die alte Burgk, einen halben Morgen Weingarten bei diesem Haus, einen ganzen Morgen Wingert diesseits der Nahe in der Kindeln, neben dem alten Schultheißen auf der einen und Philipp Muter auf der anderen Seite, sodann einige Gülten und Renten, die Johann in Gemeinschaft mit Sifrit (Sifert) von Glimmenthal (Glimental) genannt Barfuß als Lehen besaß, und jetzt mit Ritter Hans von Erlenbach, Viztum in Aschaffenburg, trägt.

- ... geben ...Ernfels am Mittwoch nach vnser lieben frauwen tage Assumptionis ... [14]45.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 141 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21773 (Zugriff am 29.03.2024)