Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 138v [01]

Datierung: 23. Juni 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Gottfried (Gotfrit) von Gundheim (Guntheim) bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn zum Stiftsamtmann in den erzstiftischen Teilen von Tannenfels und Hohenecken (Hoenecke) gemacht hat.

Die erzbischöfliche Urkunde ist inseriert. Gottfried muss die erzbischöflichen Güter und Rechte nach bestem Vermögen schützen und schirmen. In Zeiten einer erzbischöflichen Verhinderung oder Vakanz muss er dem Domkapitel gehorchen. Er erhält jährlich 50 rheinische Gulden am Tag Johann Baptiste [24. Juni] für seine Tätigkeit in Tannenfels und 30 Gulden für Hohenecken aus den Einkünften des Zolls zu Ehrenfels bzw. der Kellerei Kirchen. Gottfried darf die Einkünfte des Amtes nießen, muss aber das gesamte Wachpersonal auf seine Kosten anstellen. Der Erzbischof kann Gottfried jederzeit seines Amtes entsetzen, hat dies aber ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Erzbischof Dietrich schuldet Gottfried noch 600 Gulden. Vor ihrer Rückzahlung wird er ihn nicht aus dem Amt entlassen. Gottfried kann von sich aus das Amt aufsagen, muss dies aber ein halbes Jahr vorher bekannt geben. Es folgen die üblichen Bestimmungen für Auslagen- und Schadenersatz. Gottfried leistet einen Eid. - ... geben ... Aschaffemburg an sant Johans Abent Baptiste ... 1445.

Gottfried bestätigt die Vertragspunkte und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... an sant Johans abende Baptisten ... [14]45.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 138v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21770 (Zugriff am 19.04.2024)