Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 135v [01]

Datierung: 13. Juli 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass zu Zeiten des Erzbischofs Konrad, Ritter Hans von Erlenbach, der jetzige Viztum zu Aschaffenburg, den erzstiftischen Burgsitz (Burgseß) in Weckbach samt Zubehör von Anne von Phedelbach, der Witwe des Contze von Leymbach, für 200 an sich gebracht und vom Erzbischof auf Lebenszeit verschrieben bekommen hat. Da der Burgsitz mehr wert ist, hat Ritter Hans dem Erzbischof weitere 400 gute rheinische Gulden bezahlt. Die gesamte Summe verwendet der Erzbischof zur Bezahlung der 800 Gulden, die Erzbischof Konrad bei Jorge Vogt (Faut) von Rieneck geliehen hatte (und er nu die mit recht angewonnen hat). Den Burgsess wird Ritter Hans von ihm als rechtes erbliches Mannlehen mit allen Rechten und Pflichten tragen, so wie Mannlehensrecht und Gewohnheit dies besagen und es in den Lehnsurkunden steht. Der Burgsitz bleibt Offenhaus des Erzbischofs und seines Stiftes. Dekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel fügen zum Zeichen ihres Einverständnisses das große Kapitelsiegel an.

- ... geben ... Hoeste an sant Margareten tag der heiligen Jungfrauwen ... [14]45.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 135v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21762 (Zugriff am 16.04.2024)