Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 134v [02]

Datierung: 21. Juni 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass Bürgermeister, Rat und Stadt Burgheim (Burgkeim) ihm ihren Plan vorgelegt haben, einen Burggraben bei der Stadt anzulegen. Dieser Graben sollte vom Molngraben bis über die Brücke hinaus reichen und zwar so weit, wie es ihnen gelingt, das Wasser dort hin zu leiten. Der Erzbischof erlaubt den Bau des Grabens, auch die Fische, die sie im Graben züchten mögen, sollen der Stadt gehören. Das Geld aus dem Fischverkauf soll aber ausschließlich dem Ausbau der Stadt zugutekommen. Der Amtmann und Keller zu Buchen (Bucheim) wird die Stadt beim Bau des Grabens beraten. Alle anderen erzbischöflichen Gräben und Fischereien bleiben von dieser Erlaubnis unberührt.

- ... geben ... Miltemberg an sant Albans tage ... [14]45.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 134v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21760 (Zugriff am 29.03.2024)