Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 130v [02]

Datierung: 8. Mai 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich nimmt den Heinrich Kesemann zu seinem Weidmann (weydeman) und Diener an. Er zahlt ihm jährlich 12 Rheinische Gulden und 8 Malter Korn aus der Kellerei Aschaffenburg. Sein Dienstjahr beginnt am Ostertag. Heinrich erhält ein Haus in Stockstadt bei der Kapelle. Sollte er darüber hinaus für 20 oder 30 Gulden Gut oder Erbgut kaufen, bleibt er von Atzung, Schatzung, Steuer, Bede, Frondienst und anderen Bürden befreit. Heinrich erhält jährlich das bei Weidmännern übliche Kleid. Heinrich soll, solange der Erzbischof lebt, im Dienst verharren und auch nicht entlassen werden. Heinrich schwört einen Eid.

- ... geben ... Steinheim am Samßtage nach vnsers herren vffarts tag ... [14]45.

In ähnlicher Form hat Heinrich dem Erzbischof einen Revers ausgestellt.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 130v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21748 (Zugriff am 19.04.2024)