Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 127 [01]

Datierung: 28. Februar 1445

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die treuen Dienste des Emerich Scherer von Wiesbaden. Zum Dank leiht er ihm und seiner Ehefrau Dylge erblich: vnsere Bade vnd hoff zu Wiesbaden mit Zubehör, Gärten, Wiesen und den Berg hinter dem erzbischöflichen Hof. Emerich soll ein Haus und eine Wohnung nach seinem Vermögen auf dem Flecken errichten, dort, wo vorher ein Haus gestanden hat. Emerich soll dem Erzbischof in dem Haus eine große und eine kleine Stube und Kammern einrichten. Emerich soll auch die anderen Behausungen und Ställe vff machen und für die notwendige Instandhaltung der Gebäude sorgen. Die Bauarbeiten soll er mit Ratschlag von Leuten ausführen, die der Erzbischof ihm senden wird.

Sollte der Erzbischof nach Wiesbaden kommen, wird er dies dem Emerich acht Tage vorher ankündigen. Nachweisliche Beschädigungen am Hausrat während eines erzbischöflichen Aufenthalts werden Emmerich vom erzbischöflichen Küchenmeister bzw. Keller ersetzt. Emmerich muss für Stroh in den Ställen sorgen, sofern solches im Hof vorhanden ist.

Will Emmerich aus Altersgründen oder aufgrund anderer Ursachen die Bewirtschaftung des Hofes aufgeben, werden ihm alle Baukosten gemäß seiner Rechnungen ersetzt. Will der Erzbischof den Hof nicht selbst zurücknehmen, kann Emmerich ihn einem ehrlichen Mann zur weiteren Bewirtschaftung für den Erzbischof überlassen. Dekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel geben ihre Zustimmung.

- ... geben ... zu Eltuil am Sontage ... Oculi ... 1445.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 127 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21736 (Zugriff am 16.04.2024)