Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 118 [01]

Datierung: 2. November 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Albrecht, Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Otto (Ott), Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, und Ludwig Graf zu Württemberg, bekennen, das sie heute wegen der Spenne, die bestehen zwischen Erzbischof Dietrich und Pfalzgraf Ludwig bei Rhein, Erztruchsess des Heiligen Römischen Reiches, Herzog in Bayern wegen des Bündnisses des Pfalzgrafen Ludwig mit der Stadt Mainz bestehen, schlichten wollen. Markgraf Albrecht will bis St. Johannstag Baptiste [24. Juni] beiden Parteien einen Gerichtstag setzen, auf dem Ansprache, Antwort, Rede und Widerrede, Briefe und Kundschaft usw. angehört werden können. Das dann gefällte Urteil ist für beide Parteien verbindlich. Auf dem Tag sollen auch alle anderen Streitigkeiten beigelegt werden. Alle Beteiligten stimmen dieser Vorgehensweise zu.

- Datum Spire jn die commemoracionis animarum eius fidelium ... 1444

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 118 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21713 (Zugriff am 25.04.2024)