Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 117 [01]

Datierung: 6. November 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich nimmt Peter von Weissenburg (Wißemburg) zu seinem Büchsenmeister und Diener an. Er soll in allen Schlössern und Städten des Erzstiftes die erzbischöflichen Büchsen nach bestem Vermögen warten (warten und dienen sal mit Schiessen gissen riten vnd andern sachen). Er erhält als Bezahlung jährlich 20 Gulden aus den Einnahmen des Zolls Lahnstein und 1 Fuder Wein und 12 Malter Korn aus den Beständen der Landschreiberei im Rheingau. Der Landschreiber muss ihm auch die Kleidung stellen, wie es bei den anderen Büchsenmeistern üblich ist. Johann Heinsberg (Heinsperg), Zollschreiber in Lahnstein, und Konrad (Conrat) von Lomersheim, Landschreiber im Rheingau, erhalten entsprechende Anweisung.

- ... geben zcu Gernsheim am fritag nach aller heiligen tag ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 117 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21711 (Zugriff am 18.04.2024)