Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 107 [01]

Datierung: 3. Oktober 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

[Fragment]

Der Landgraf [Ludwig] von Thüringen an den Mainzer Erzbischof [Dietrich].

[...] einer Pfaffensteuer genannt Caritatatiuu(m) [!] der geistlichen Gerichte in der Landgrafschaft (landgraffschaffthum) zu Thüringen und sonstige Gebrechen, die zu Spenne, Zwietracht und Unbill geführt haben. Man will sich gütlich einigen und beide Parteien jeweils drei Schiedsleute nach Erfurt oder Arnstadt (Arnstat) entsenden und dort alle Ansprache, Antwort, Widerrede, Nachrede usw. vorbringen. Wird keine gütliche Einigung erzielt, soll ein verbindliches Urteil erfolgen.

Die von Sachsen (unsere oheimen vnd frunde) sollen dem Erzbischof das Subsidium, dass er seit langem von den Klerikern in Thüringen fordert, einnehmen lassen. Die von Sachsen hatten das bisher verhindert.

Damit sei der Streit beendet.

- ... geben ... Nuremberg am Samßtag nach sant Michels tag ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 107 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21707 (Zugriff am 20.04.2024)