Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 113v [01]

Datierung: 28. Mai 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Ritter Burghart von Kolmatsch und Gotschalck von Buchenau zu Haselstein bestätigen, dass Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches in deutschen Landen, sie zu Amtmannen über sein Drittel am Schloss Rockenstuhl (Ruckenstule) und der Stadt Geisa gemacht hat.

Beides war durch Abt Johann von Fulda (1395-1400) dem Mainzer Stift verpfändet worden. In der inserierten erzbischöflichen Urkunde werden Bestimmungen zu einigen Punkten erlassen: Schutz und Schirm, Gehorsamspflicht gegenüber dem Domkapitel in Zeiten einer Vakanz, Überlassung der Einkünfte des Amtes, Modalitäten einer Entsetzung (Mainz darf seine Amtleute erst des Amtes entsetzen, wenn ihnen zuvor die geliehenen 1.500 rheinische Gulden ausbezahlt wurden), Kündigung des Amtes durch die Amtmannen (schriftlich in Aschaffenburg oder Steinheim), Rückzahlung der 1.500 Gulden (zu Schlitz, Lauter, Eisenbach oder Herbstein), Verfahren bei möglichem Zahlungsverzug oder einem Rückkauf der Ämter durch das Stift Fulda bzw. einem Verlust durch Kriegseinwirkung. - ... Steinheym am donerstage nach sant vrbans tage ... 1444.

Ritter Burghart und Gotschalck geloben, alle Bestimmungen unverbrüchlich einzuhalten und kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... donerstage nach sant vrbanstage ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 113v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21705 (Zugriff am 29.03.2024)