Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 109 [01]

Datierung: 11. November 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Anna Knebelin, Witwe des Ritters Heinrich von Handschuhsheim, und ihr Sohn Diether bestätigen, dass Erzbischof Dietrich ihnen das Schloss Schauenburg und die beiden Dörfer Handschuhsheim und Dossenheim samt Zubehör mit allen Rechten, Einkünften und Nutzungsrechten für 8.000 rheinische Gulden verkauft hat.

Die inserierte erzbischöfliche Urkunde enthält die üblichen Bestimmungen: Schutz der Pfandsache und ihrer Bewohner, Entnahme von Brenn- und Bauholz aus den Waldungen, die den Pfandherren zustehenden Huldigungseide, Öffnungsrecht für den Erzbischof, bleibende Einkaufsmöglichkeiten im Pfandgutsbereich, gegenseitige Hilfeleistungen, Verfahren bei Verlust des Pfandes, Wiederkauf durch den Erzbischof und mögliche Unterverpfändung. Domdekan Peter von Udenheim und das Mainzer Domkapitel geben ihr Einverständnis, behalten sich aber die ihnen zustehenden Einkünfte in Handschuhsheim vor. - ... geben ... Aschaffemburg an sant mertins tage ...1443.

Anna und ihr Sohn sichern zu, alle Bestimmungen unverbrüchlich einzuhalten.

- ... geben ... an sant Mertins tage ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 109 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21699 (Zugriff am 29.03.2024)