Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 101v [01]

Datierung: 2. September 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich schuldet dem Ritter Kraft von Trohe (Crafften von Drahe) und dessen Ehefrau Anne bzw. deren Erben 1.600 rheinische Gulden, Frankfurter Währung, die sie ihm bar geliehen hatten. Das Geld will der Erzbischof zu zerunge mit nach Nürnberg nehmen. Der Erzbischof verspricht kraft dieser Urkunde, das Geld kommende Weihnachten wahlweise in Gelnhausen oder Orb zurückzahlen.

Als Bürgen setzt der Erzbischof Johann Graf zu Nassau, Wiprecht von Helmstatt, seinen Hofmeister, Konrad zu Frankenstein, seinen Burggrafen zu Starkenburg, alle Ritter, Hans von Erlenbach, seinen Aschaffenburger Viztum.

Sollte er nicht wie zugesagt an Weihnachten die Schuld zurückzahlen, können die Gläubiger die Bürgen zu üblichen Bedingungen in Anspruch (Persönliches Einlager mit je einem Knecht und zwei Pferden in Burg und Stadt Gelnhausen) nehmen.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Die Bürgen bekennen sich zu ihren Pflichten und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.

- .. geben ... Aschaffemburg am Mitwochen nach sant Johans Baptisten tage als er entheubt wart ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 101v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21428 (Zugriff am 28.03.2024)