Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 098 [02]
Datierung: 4. August 1444
Quelle
Aussteller:
Empfänger:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof Dietrich von Mainz anerkennt die treuen Dienste, die Heincze Elegast (Elgast) ihm und dem Stift bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll. Darum und aus besonderer Gnade verleiht er ihm und seiner Ehefrau kraft dieser Urkunde lebenslanges Wohnrecht in einem Haus zu Gernsheim, das zwischen der Pfarrei (pfarre) und dem Rathaus steht. Sie dürfen im Haus wohnen und es nutzen.
Im Gegenzug soll Heincze auf Verlangen in Kriegen oder Fehden sein Helfer sein. Heincze muss versprechen, ihm und den Seinen gehorsam zu sin zu reyten zu dynen vnd zu gewarten auch wegewyse vnd kuntschafft zu geben vnd zu thun. Bei diesen Unternehmungen gewährt ihm der Erzbischof koste futer vnd hubslage und kommt für reysigen schaden auf, wie er das auch bei anderen schutzen tut.
Heincze und seine Frau sollen in dem Haus wohnen, ziehen sie in an einen anderen Ort, fällt das Haus an Erzbischof und Stift zurück. Heincze hat einen Eid geleistet, vorstehende Bestimmungen unverbrüchlich zu halten.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... dinstage nach sant peters tag ad vincula ... 1444.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Elgast: Heincze (Empfänger)
Ortsindex
- Gernsheim : Rathaus (Nennung)
- Gernsheim : Stadt (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 098 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21405 (Zugriff am 24.04.2024)