Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 096 [01]

Datierung: 20. Juli 1444

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Heinrich Felckner von Dorlach bestätigt, dass er vmb sache willen die ich dann getan vnd begangen han in Gefangenschaft Erzbischof Dietrichs geraten war. Auf Bitten des Markgrafen Jakob zu Baden, Grafen zu Sponheim, habe ihn der Erzbischof freigelassen. Heinrich schwört und gelobt kraft dieser Urkunde, sich für die Gefangenschaft nicht zu rächen, sich nie mehr gegen den Erzbischof und die Seinen zu wenden oder solche Angriffe zu veranlassen. Er wird das Erzstift nicht mehr betreten und keine weitergehenden Forderungen stellen. Dies nimmt er auf seinen Eid.
Er bittet den Ritter Wiprecht von Helmstatt, Hofmeister des Erzbischofs, sein Siegel für ihn an die Urkunde zu hängen, was dieser zusagt.

- ... geben ... am Montage nach diuisionis apostolorum ... 1444.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 096 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21320 (Zugriff am 19.04.2024)