Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 094 [01]

Datierung: 1444 [a]

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Vollregest:

Ortt Plate bekennt, dass Heinrich zum Raße (Raß), Bürger zu Mainz, sein »lieber Vetter«, vor Erzbischof Dietrich getreten ist, und ihn gebeten hat, die Gülte, die er von diesem und seinem Stift zu Lehen hat, vmb siner nottorfft willen an ihn, Ortt, verpfänden zu dürfen.

Aufgrund seiner geleisteten und künftig erwarteten Dienste hat der Erzbischof seine Zustimmung gegeben. Darüber hat Ortt eine erzbischöfliche Urkunde erhalten. Ortt soll das Lehen nach bestem Vermögen halten. Heinrich und seine Leibeslehnserben bleiben dem Erzbischof bezüglich des Lehens weiterhin verbunden, wie dies Lehnsrecht und Gewohnheit besagen. Heinrich und die Seinen sollen das Lehen binnen der kommenden 5 Jahre für 130 Gulden an sich lösen. Geschieht dies nicht, kann der Erzbischof oder das Mainzer Stift diese Lehen und Güter nach Ablauf der 5 Jahre [...] [b]

[Ohne Datum] [a] 

Fußnotenapparat:

[a] Die Zuordnung zum Jahr 1444 ergibt sich aus der Stellung des Eintrags innerhalb des Ingrossaturbuches.
[b] Der Text bricht hier am Seitenende ab.

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Keine

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 094 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21316 (Zugriff am 28.03.2024)