Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 082 [02]

Datierung: 9. Juni 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Erzbischof Dietrich nimmt den Juden Mosse (Moyse, Mojse), wohnhaft zu Weisenau (Wißenau), dessen Ehefrau und Gesinde, für 2 Jahre zu Judenbürgern an. Sie dürfen im Gericht und Gebiet Weisenau wohnen. Sie genießen die Freiheiten wie andere Juden auch. Sie haben ihren ausschließlichen Gerichtsort vor dem Viztum bzw. Landschreiber im Rheingau. Moyse zahlt jährlich am Martinstag [11. November] 8 Gulden an den Landschreiber. Moyse und seine Ehefrau sollen auch die zyt vß nit lihen vff kilche, Messegewant, bludig gewant Naßduch vnd gewygte ding.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Aschaffemburg am dinstage nach Bonifacij ...1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 082 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21232 (Zugriff am 20.04.2024)