Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 079 [01]

Datierung: 2. März 1444

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

[Fragment]

[...] kraft dieser Urkunde. Sollte Bieberhenne nicht in seinem Hofe sein und dort dienen wollen, kann er für seine Person so lange er lebt am Esstisch des erzbischöflichen Kellers im Schloss Steinheim Platz nehmen. Der amtierende Keller in Steinheim soll ihm jährlich auch Tuch für einen Rock geben. Sollte Bieberhenne aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr auf jn vnser Sloß gehen können, soll der jeweilige Keller ihm Essen und Trinken in sein Wohnhaus bringen lassen.
Der Erzbischof [Dietrich] kündigt sein Siegel an, ebenso Domdekan Peter von Udenheim und das Domkapitel das ihre.

- ... geben ... Aschaffemburg am Montag nach dem Sontag ... Jnuocauit ... 1444.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 079 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21227 (Zugriff am 27.04.2024)