Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 078 [01]

Datierung: 8. April 1444

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Verpfändung der Burg Greifenstein im Eichsfeld.

Vollregest:

[Fragment]

[...] Wernher soll die Lösung des Schlosses Greifenstein (Griffenstein) zulassen, das Pfand dann räumen und die Briefe über die 438 Gulden und alle anderen Briefe, die er den Greifenstein betreffend, vom Erzstift Mainz hat, zurückgeben, die im Übrigen dann ungültig sind. Ausgenommen ist die Urkunde Erzbischof Konrads über 30 Gulden, die Wernher alle Fronfasten aus dem erzbischöflichen Hof Treffurt gezahlt werden. Löst der Erzbischof den Greifenstein, soll Wernher von dem bestellten Land 14 Äcker dem Erzbischof überlassen. Hat er mehr Land bestellt, soll man ihm für jeden Acker 16 Böhmische geben. Sollte etwas mit Sommerfrucht bestellt sein, soll man ihm für jeden Acker einen halben Gulden geben.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Aschaffemburg am Mitwochen nach dem heiligen pfalmtage ... 1444.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 078 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21224 (Zugriff am 18.04.2024)