Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 071 [01]

Datierung: 17. Mai 1417

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Gerhard von Wachenheim bekennt, dass Erzbischof Wernher von Trier, Herr der Grafschaft und Herrschaft Falkenstein und Münzenberg, mein »lieber gnädiger Herr«, ihn erneut zum Burgmann sins Sloßes vnd vesten Pfeddersheim genommen hat. Er zahlt ihm dafür jährlich am 11. November (Martinstag) 6 rheinische Gulden Geld aus der Kellerei in Pfeddersheim. Diese 6 Gulden trägt er mit truwen hulden eyden vnd dinsten, wie es Burglehnsrecht und Recht der Grafschaft besagen. Das Burglehen geht auf seine Leibeslehnserben über. Das Burglehen darf ohne Wissen des Lehnsherrn nicht weiterveräußert werden. Er und seine Erben sollen auch wie üblich Burgseße zu Pfederßheim thun.
Gerhard kündigt sein Siegel an und hat Dietze und Schotte von Wachenheim gebeten, ebenfalls ihr Siegel anzuhängen, was diese zusagen.

- ... geben ... 1417 des xxiij tages des Mandes ... Maius zu latin.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 071 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21152 (Zugriff am 04.12.2024)