Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 070v [01]
Datierung: 1. Juni 1400
Inhalt
Vollregest:
Ritter Sifrid (Syfrit) vom Stein (Steyne) bestätigt, die Bestimmungen der Urkunde, wonach ihm sein »gnädiger Jungherr«, der Edelherr Philipp von Falkenstein, Herr zu Münzenberg, ein Mannlehen geliehen hat, unverbrüchlich zu halten. Sifrid erklärt, dass die Ansprüche aus diesem Lehen, das er von Rüdiger von Meckenheim geerbt hat, vollständig gesühnt und abgegolten sind.
Im Lehenbrief teilt Philipp von Falkenstein, Herr zu Münzenberg mit, dass er Sifrid zum Dank für geleistete Dienste zum Mann gewonnen hat. Er verspricht, ihm 150 Heller zu geben. Da er zur Zeit über kein Bargeld verfügt, hat er ihm und seinen männlichen und weiblichen Erben 15 Pfund Heller Geld auf der Stadt Pfeddersheim angewiesen, die ihm jährlich am Martinstag [11. November] so lange ausbezahlt werden, bis Philipp die Gülte mit Zahlung von 150 Heller löst. Dann fällt die Gülte an Philipp zurück. Sigfrid und die Seinen müssen danach Eigengut im Wert von 150 Hellern zu Mannlehen auftragen. Philipp kündigt sein Siegel an. ... 1400 feria tercia proxima ante penthecostes.
Ritter Sigfrid kündigt sein Siegel an.
- Datum 1400 feria tercia proxima ante festum penthecostes.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Stein: Sifrid vom (Aussteller)
- Falkenstein: Philipp von (Empfänger)
- Meckenheim: Rüdiger von (Nennung)
Körperschaften
- Meckenheim [Weinstraße] : Herren von/aus (Nennung)
- Falkenstein [Donnersberg] : Herren von (Nennung)
- Münzenberg : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 070v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21151 (Zugriff am 19.02.2025)