Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 068v [02]

Datierung: 18. Mai 1336

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

König Ludwig [der Bayer] bekennt, dass er dem Edelherrn Philipp von Falkenstein, seinem »lieben Getreuen«, kraft dieser Urkunde 600 Mark Silber auf die Reichsstadt Pfeddersheim gegeben hat (verschaffet vnd geben haben vnd verschaffen), als Abschlag auf die 1.200 Mark, die der König Philipps verstorbenem Vater Philipp schuldig war und für die Dienste, die Philipp ihm anlässlich seiner Wahl zu Frankfurt und anlässlich seiner Krönung in Aachen geleistet hat. Das Pfand kann mit Zahlung von 600 Mark gelöst werden.

Der König verschafft ihm auch auf der Stadt Pfeffersheim 200 Mark Silber, die Philipp zum Nutzen der Stadt Pfeddersheim unter der Aufsicht des Ritters Johann von Waldeck des alten, Kämmerers von Worms, und des Heilman dem Sintlauff verbauen und anlegen soll. Diese 200 Mark Silber werden auf die Pfandschaftssumme geschlagen. Bei einer Lösung wird das nicht angerechnet, was die Falkensteiner in dem Pfandgut eingenommen haben.
Der König kündigt sein Siegel an.

- ... geben zu franckfurt an dem pfingstabent ... 1336, im 22. Jahr seines Reiches und im 9. Jahr seines Kaisertums.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 068v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21146 (Zugriff am 19.04.2024)