Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 066 [01]

Datierung: 25. Oktober 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich erlaubt seinem »lieben Getreuen« Heintze Visebeck von Wildungen kraft dieser Urkunde, das Schultheißenamt zu Fritzlar von Henne Fritzlar für 200 rheinische Gulden an sich zu lösen.

eintze und seine Erben können das Amt so lange nießen und nutzen, bis Erzbischof oder Stift es wieder für 200 Gulden auslösen. Heintze und die Seinen müssen das Amt bei den althergebrachten Freiheiten und Rechten belassen. Mainz darf den Schultheißen nicht seines Amtes entsetzen oder einen anderen Schultheißen ernennen oder Bestimmungen erlassen, die Heintze an der Ausübung behindern. Die Erben des Amtes müssen Fritzlarer Bürger oder Einwohner sein oder werden.
Erzbischof Dietrich kündigt sein Siegel an.
Peter von Udenheim, Domdechant und das Mainzer Domkapitel bekunden ihr Einverständnis.

- ... geben ... zu Castel am ffritag nach der Eylfftusent meyde tag ... 1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 066 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21110 (Zugriff am 28.03.2024)