Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 055 [01]

Datierung: 12. Dezember 1443

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Der Ritter Wiprecht (Wyprecht) von Helmstatt der junge bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr« ihn zum Hofmeister gesetzt und gemacht hat. Darüber hat er eine Urkunde vom Erzbischof bekommen, die nachstehend inseriert ist.

Darin wird u.a. ausgeführt, dass Wiprecht das Amt nach bestem Vermögen versehen soll. Wiprechts Frau soll, so lange ihr Mann Hofmeister ist, im Schloss Dieburg (Dieppurg) wohnen. Wiprecht soll den Johannes von Heppenheim, Keller zu Dieburg, mit sinem libe jn siner koste zu dieppurg jn dem Sloß haben vnd halten. Der Erzbischof zahlt Wiprecht jährlich in zwei Raten 200 rheinische Gulden. Johann von Heinsberg, Zollschreiber in Lahnstein, oder sein Amtsnachfolger, soll die Gelder gegen Quittung entsprechend auszahlen. Der Dieburger Keller soll ihm dazu jährlich 50 Gulden, vier Fuder Wein, 50 Malter Korn und 50 Malter Korn zu verschiedenen Terminen geben. Wiprecht darf das Holz, das in Fron auf die Burg gebracht wird, nutzen. Wiprechts Amtsjahr beginnt kommenden Sonntag Invocavit [1. März 1444]. Der Erzbischof darf Wiprecht den Dienst, die Wohnung und das Amtsgeld binnen der nächsten 10 Jahre nicht aufkündigen, es sei denn mit Wiprechts Zustimmung. Wiprecht und seine Frau haben keinerlei Ansprüche auf Renten, Zinse, Gülten, Gefälle, Frevelgelder und Bußen, die der Kellerei Dieburg zustehen. Wiprecht hat einen Eid geleistet, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten. - ... geben ...zu Aschaffemburg am donerstag nach vnser lieben frauwen tag concepcionis ... 1443.

Wiprecht bestätigt das Vorstehende und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... donerstag nach vnser lieben frauwen tag Concepcionis ... 1443.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 055 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21060 (Zugriff am 18.04.2024)