Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 053 [01]

Datierung: 19. September 1443

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Ritter Guntram (Gunthram) Schenk von Schweinsberg und seine Ehefrau Else bekennen, das Erzbischof Dietrich, ihr »gnädiger lieber Herr«, ihnen Burg, Stadt und Amt Rosenthal (zum Rosentail) samt Zubehör für 1.000 rheinische Gulden, Frankfurter Währung, wie sie im Land Hessen gültig sind, verpfändet hat. Die erzbischöfliche Urkunde ist inseriert.

Darin wird u.a. mitgeteilt, dass Ritter Gunthram das Pfand von Reinhard von Dalwigk dem jungen und Bernhart von Herchenrode (Hirtzenrode) für die genannte Summe gelöst hatte. In der Urkunde folgen weitere Bestimmungen zur Verpfändung, die Pflicht zu Schutz und Schirm, das Verbot einer höherer Besteuerung der Menschen und Güter, das Zugeständnis, Rosental als Offenhaus des Erzbischofs zu bewahren (mit weiteren Bestimmungen im Fall von Beschädigung und Verlust), die Lösungsmodalitäten (halbjährige Ankündigungsfrist für den Erzbischof, einjährige Kündigungsfrist für Ritter Guntram, Zahlungsort Amöneburg (Amelburg)), die Behandlung der bebauten Äcker, die Pflicht der Menschen zur Huldigung gegenüber dem Pfandnehmer. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. Domdekan Peter von Udenheim [und das Domkapitel] kündigen ebenfalls ihr Siegel an. - ... geben ... zu Aschaffemburg am donerstag nach des heiligen Crutz tag exaltacionis ... 1443.

Guntram gelobt, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten.
Guntram kündigt sein Siegel für sich und seine siegelkarente Ehefrau an.

- ... geben ... am donerstag nach des heiligen Crutz tag Exaltacionis ...1443.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 053 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21059 (Zugriff am 28.03.2024)